Zinserträge aus Festgeld unterliegen in Deutschland der sogenannten Abgeltungsteuer. Wer seine Nettorendite richtig kalkulieren möchte, sollte diese Steuer verstehen.

Was ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, bestimmte Veräußerungsgewinne) in Höhe von aktuell rund 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank führt diese Steuer in der Regel automatisch bei Zinsauszahlung an das Finanzamt ab – eine separate Steuererklärung ist dafür meist nicht nötig.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

In Deutschland bleibt ein bestimmter Betrag an Kapitalerträgen pro Person steuerfrei (der sogenannte "Sparerpauschbetrag"). Um diesen Freibetrag zu nutzen, erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag. Damit wird bis zur Höhe des Freibetrags kein Steuerabzug auf Ihre Zinserträge vorgenommen.

Euro-Banknoten in verschiedenen Stückelungen
Ohne Freistellungsauftrag wird selbst bei geringen Zinserträgen automatisch Steuer einbehalten.
  • Sie können Ihren Freibetrag auf mehrere Banken aufteilen.
  • Achten Sie darauf, den Gesamtfreibetrag nicht zu überschreiten – sonst kann eine Verrechnung mit dem Finanzamt nötig werden.
  • Am Jahresende können Sie von Ihrer Bank eine Steuerbescheinigung anfordern.

Wie sieht es bei ausländischen Banken aus?

Haben Sie ein Festgeldkonto bei einer Bank außerhalb Deutschlands, wird die Steuer möglicherweise nicht automatisch abgeführt. In diesem Fall müssen Sie die Zinserträge unter Umständen selbst in Ihrer Steuererklärung angeben. Bei grenzüberschreitenden Anlagen empfiehlt sich in jedem Fall der Rat eines Steuerberaters.

Ein Zinssatz ohne Berücksichtigung der Steuer kann Ihre tatsächliche Rendite deutlich zu positiv erscheinen lassen.
Steuerrechtliche Regelungen können sich ändern und hängen von der individuellen Situation ab. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung – wenden Sie sich für eine persönliche Einschätzung an einen Steuerberater.
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